Home
Aktuelles
Aktivitäten
Jahresprogramm
Berichte
Einladungen
Vorstand
Satzung
Mitgliedschaft
Fotoalbum
Chronik
Gedenken
Impressum
Links
Videothek

Satzung

 

Stand: 08.12.2009

Satzung der

Traditionsgemeinschaft Aufklärungsgeschwader 52 e. V.

§ 8 Der Vorstand: Geändert 29.09.1995

§ 3 Mitgliedschaft: Geändert 29.01.2003

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen

"Traditionsgemeinschaft Aufklärungsgeschwader 52 e.V." und hat seinen Sitz in Stadum,

General-Thomsen-Kaserne.

§ 2 Zweck

Zweck dieser Gemeinschaft ist, die Tradition des Aufklärungsgeschwaders 52 im Standort

Leck/Stadum zu bewahren und in lebendiger Erinnerung zu halten. Sie dient der Pflege des

kameradschaftlichen Zusammenhalts und soll die gesellschaftlichen Kontakte zwischen den

Mitgliedern und Gästen fördern.

Sie verfolgt ausschließlich ideelle Ziele und ist parteipolitisch neutral.

Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar

gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der

Abgabenordnung.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder können werden

- Alle ehemaligen Angehörigen des Aufklärungsgeschwaders 52,

- Soldaten und Mitarbeiter sowie Ehemalige der in Stadum beheimateten Truppenteile,

- Personen, die sich der Traditionsgemeinschaft verbunden fühlen,

- Ehrenmitglieder auf Beschluss der Mitgliederversammlung.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied wird, wer einen schriftlichen Aufnahmeantrag

- an den Vorstand der Traditionsgemeinschaft richtet,

- die Satzung anerkennt

- und dessen Mitgliedschaft vom Vorstand schriftlich bestätigt wird.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

- Tod

- schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand,

- Ausschluss, den der Vorstand bei grobem Verstoß gegen die Satzung beschließen kann.

Seite 2

Die schriftliche Austrittserklärung wird zum Ende des Kalendervierteljahres wirksam, wenn sie

bis spätestens zum Ende des vorherigen Quartals zugegangen ist.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist vierteljährlich,

halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten.

Der Vorstand kann einzelne Mitglieder auf Antrag von der Beitragszahlung befreien oder deren

Beitrag ermäßigen.

§7 Organe

Die Organe der Traditionsgemeinschaft sind:

1 Der Vorstand

2. Die Mitgliederversammlung

§8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

dem Vorsitzenden,

einem stellvertretenden Vorsitzenden,

vier Beisitzern,

dem Kassenwart

und dem Schriftführer.

Der Vorstand bestimmt, welches Vorstandsmitglied die Geschäftsführung übernimmt.

Die Mitglieder des Vorstandes werden auf 2 Jahre gewählt.

Während der Amtszeit ausscheidende Vorstandsmitglieder werden durch Vorstandsbeschluss

kommissarisch ersetzt und sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen.

Dem Vorstand obliegt die Durchführung aller Aufgaben, die sich aus dem Zweck der

Traditionsgemeinschaft und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben.

Der Vorstand im Sinne des § 26 Abs. II BGB, der den Verein gerichtlich und außer-gerichtlich

vertritt besteht aus dem Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden.

Der Geschäftsführer nimmt die laufenden Aufgaben der Traditionsgemeinschaft wahr. Der

Geschäftsführer wird durch ein vom Vorstand bestimmtes Vorstandsmitglied vertreten.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand ist berechtigt, für

besondere Aufgaben, Beiräte zu berufen. Diese Mitglieder können - ohne Stimmrecht - an den

Vorstandssitzungen teilnehmen.

§9 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt. Sie wird durch

den Vorstand einberufen.

Seite 3

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn mindestens

ein Zehntel der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung

einer Frist von mindestens 4 Wochen schriftlich einzuladen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder

beschlussfähig.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu erstellen, die vom Vorsitzenden und

dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 10 Anträge

Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung sind beim Vorstand 14 Tage vor der

Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung einzureichen.

Über Dringlichkeitsanträge entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

§11 Beschlussfassung

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Dies gilt nicht für Satzungsänderungen, Vereinsauflösung und die Festsetzung der

Mitgliedsbeiträge; hier ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Eine Vertretung in der

Stimmabgabe ist unzulässig.

Die Beschlussfassung erfolgt durch offene Abstimmung; bei Vorstandswahlen nur dann, wenn

nicht widersprochen wird.

§ 12 Vermögen

Das Vermögen wird durch den Geschäftsführer und den Kassenwart verwaltet.

Die Mitgliedsbeiträge werden insbesondere verwendet für:

- Kosten, die durch die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben

- entstehen,

- Durchführung von Traditionstreffen,

- Verwaltungszwecke.

Bei Auflösung der Traditionsgemeinschaft wird das nach Abdeckung sämtlicher bestehender

Verbindlichkeiten noch vorhandene Vermögen für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke

gespendet; darüber entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 13 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Seite 4

§ 14 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 2 Jahren zwei Kassenprüfer, die kein

anderes Amt im Verein haben dürfen.

Diese haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen,

mindestens jedoch einmal im Jahr. Über die Prüfungen der gesamten Buch- und

Kassenführung haben sie dem Vorstand und der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht zu

erstatten.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch die

Gründungsversammlung in Kraft.

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@ag52-tgm.de Stand: 19.02.12 .